BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Kurz gesagt ist BEM ein Unterstützungsprozess, um Beschäftigte nach längerer Krankheit wieder dauerhaft in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Dabei handelt es sich um ein gesetzlich geregeltes Verfahren in Deutschland (§ 167, SGB IX), das Arbeitgeber einzuleiten haben, wenn eine beschäftigte Person innerhalb von 12 Monaten länger als insgesamt 6 Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig ist.
Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit der betroffenen Person zu klären:
- wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann
- wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann
- wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann
Dazu werden – mit Zustimmung der betroffenen Person – Gespräche geführt, an denen Arbeitgebervertreter, Betriebs- oder Personalrat (wenn vorhanden), Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung und ggf. externe Stellen (z.B. Integrationsamt) beteiligt sein können.
Wie kann ein Betriebsarzt/ eine Betriebsärztin beim BEM unterstützen?
Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Etablierung eines gut funktionierenden BEM-Managements in Ihrem Unternehmen, falls noch nicht vorhanden.
Wichtig ist, daß gesundheitliche Aspekte professionell berücksichtigt werden, damit die erfolgreiche und nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingen kann.
Dabei unterstützen wir den BEM-Prozess, beraten sowohl die betroffene Person, als auch den Arbeitgeber mit dem Ziel, gemeinsam eine gute Lösung zu finden, unsere medizinische Fachkompetenz wird auf mehreren Ebenen eingebracht:
- Gesundheitliche Beratung: Vertrauliche Beratung der erkrankten Person, manchmal können noch weitere Diagnostik oder aussichtsreiche Behandlungsschritte empfehlenswert sein
- Gesundheitliche Einschätzung: Beurteilung hinsichtlich evtl. bestehender Einschränkungen, ob die betroffene Person damit wieder am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.
- Arbeitsplatzanalyse: Überprüfung, ob der bisherige Arbeitsplatz geeignet ist oder Anpassungen notwendig sind, z.B. ergonomische Veränderungen, Arbeitszeitmodelle, ggf. innerbetriebliche Umsetzungen etc.
- Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen, wie Umgestaltung des Arbeitsplatzes, technische Hilfsmittel oder stufenweise Wiedereingliederung
- Koordination mit anderen Stellen: Kontaktaufnahme mit Reha-Trägern, Integrationsamt oder Krankenkassen
- Vertrauensperson für Beschäftigte: Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, können Ängste abbauen und so Brücken bauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
