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Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Was sind arbeitsmedizinische Vorsorgen?

Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind gezielte individuelle Beratungen und medizinische Maßnahmen (zum Beispiel Anamnese, Untersuchungen, Impfungen), die zum einen dazu dienen, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zum anderen die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten. Sie sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Im Unterschied zur allgemeinen Gesundheitsuntersuchung stehen hier berufsspezifische Belastungen und Gefährdungen im Mittelpunkt – etwa durch Lärm, Gefahrstoffe, Bildschirmarbeit etc..

Bei Ihnen vor Ort: Auf Wunsch führen wir arbeitsmedizinischen Vorsorgen gern auch bei Ihnen im Unternehmen in geeigneten Räumlichkeiten durch, so daß für Ihre Beschäftigten möglichst kurze Wege und nur geringe Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen.


Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • frühzeitiges Erkennen gesundheitlicher Risiken
  • Erhalt der Leistungsfähigkeit
  • Beratung zu geeigneten Schutzmaßnahmen
  • Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeitenden
  • Prävention von Berufskrankheiten

Ihr Vorteil als Unternehmen

Durch regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgen profitieren Betriebe und Beschäftigte mehrfach:
  • Stärkung des Gesundheitsbewusstseins
  • geringere Ausfallzeiten
  • höhere Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten
  • gelebter Arbeitsschutz – nachweisbar und dokumentiert
  • Rechtssicherheit gegenüber Behörden

Welche Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gibt es?

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) legt fest, wann und welche Vorsorgemaßnahmen für Beschäftigte erforderlich sind, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und zu verhüten. Bei einigen Tätigkeiten werden in der ArbMedVV auch Impfungen genannt, die bei den Vorsorgen anzubieten sind, um das Risiko bestimmter Erkrankungen zu reduzieren.
Pflichtvorsorge
Bei bestimmten Tätigkeiten ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, ohne die diese Tätigkeiten nicht ausgeübt werden dürfen.
Angebotsvorsorge
Der Arbeitgeber hat diese Vorsorge bei einigen Tätigkeiten anzubieten, die Teilnahme ist jedoch freiwillig für die Beschäftigten.
Wunschvorsorge
Eine Wunschvorsorge ist vom Arbeitgeber zu ermöglichen, wenn gesundheitliche Beschwerden auf die ausgeübte Tätigkeit zurückzuführen sein könnten.