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Arbeitsmedizinische Eignungen

Arbeitsmedizinische Eignungen

Arbeitsmedizinische Eignungen dienen der Überprüfung, ob eine Person gesundheitlich im Hinblick auf die Anforderungen und Gefährdungen für eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Arbeitsplatz eingesetzt werden kann, ohne sich und andere zu gefährden. Dabei unterliegen Eignungen bestimmten arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, für einige Berufe und Arbeitsbereiche existieren eigene rechtliche Vorschriften.

In Arbeitsbereichen mit besonderen Gefahren können arbeitsmedizinische Eignungen dem Schutz des Beschäftigten, anderer Beschäftigter oder Dritter und zur Verhütung von Arbeitsunfällen dienen - sofern das Risiko nicht allein durch effektive technische oder organisatorische Maßnahmen ausreichend reduziert werden kann.

Folgende Aspekte werden bei einer Eignung überprüft:

  • Gesundheitliche Voraussetzungen, sowohl physisch, als auch psychisch
  • Arbeitsplatzanforderungen, z.B. Schichtarbeit, Lärm, Gefahrstoffe, Führen von Fahrzeugen
  • Sicherheit für die betroffene Person, z.B. Belastbarkeit, Unfallrisiken
  • Sicherheit für andere, z.B. Fahr- und Steuertätigkeiten, Verantwortung für andere Menschen

Beispiele für arbeitsmedizinische Eignungen:

  • Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten
  • Tätigkeiten mit Absturzgefährdung
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), z.B. zur Erlangung bzw. Verlängerung von LKW-, Bus-, Taxiführerscheinen
  • Tragen von schweren Atemschutzgeräten, z.B. Feuerwehrleute, Tauchertätigkeiten